Barrierefreiheit

Was ist mit Barrierefreiheit gemeint?

Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass Internetseiten so gestaltet werden, dass alle Menschen sie gut nutzen können – auch Menschen mit Einschränkungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Texte von Vorleseprogrammen erfasst werden können, Farben ausreichend Kontraste haben oder die Bedienung ohne Maus möglich ist. Eine barrierefreie Website erleichtert außerdem die Orientierung durch klare Strukturen und verständliche Sprache. So profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern eigentlich alle Nutzer von einer leichteren und angenehmeren Bedienung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Arista Kaffeerösterei by Ulrike Ohler) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://arista-kaffeeroesterei.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

ARISTA kaffeeroesterei und feinkost
Albertusstraße 6
41061 Mönchengladbach

Telefon +49 (0)2161 5670631
E-Mail info@arista-kaffeeroesterei.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Diverse Eingabefelder und/oder Formulare auf dieser Website können ggf. von einigen Screen-Readern nicht vollständig oder korrekt erfasst werden und haben noch nicht die nach WCAG vorgegeben Mindestgröße und/oder -abstände.
  • Einige Darstellungen, die durch neuartige Technologien bereitgestellt werden, sind noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Durch regelmäßige Aktualisierung des eingesetzten CMS (Content-Management-System) und den hinzugefügten Plugins (Erweiterungen), kann es temporär zu einer Verschlechterung der Barrierefreiheit kommen, die von uns nicht ohne Weiteres und zeitnah beeinflusst werden kann.
  • Nicht alle Bereiche erfüllen den nach WCAG 2 AA vorgegebenen Minimal-Farbkontrast.

Evaluationsmethode

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV 2.0-Tests, die im Rahmen der Weiterentwicklung an jeweiligen Teilbereichen des Internetauftritts durchgeführt werden.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Die Website wird ständig weiterentwickelt und optimiert.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2025 überprüft.

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